Projektleiter gem. BauKg

Übernahme der gesetzlichen Bauherrenpflichten mit Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung. Einsetzen eines Planungskoordinators und eines Baustellenkoordinators.

Planungskoordination

  • Koordinierung der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung, Ausführungsplanung und Vorbereitungen des Bauprojektes.
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Sicherstellung ihrer Berücksichtigung durch den Bauherrn.
  • Zusammenstellen einer Unterlage für spätere Arbeiten (wie Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Abbruch, Umbau).

Baustellenkoordination

Die Baustellenkoordination regelt und unterstützt die Sicherheit auf der Baustelle. Sie koordiniert die tätigen Unternehmer und deren Mitarbeiter auf der Baustelle insbesondere bei gleichzeitig durchgeführten Arbeiten.

Zu Beginn muss der Projektleiter der Behörde namhaft gemacht werden. Wird dies unterlassen ist der/die BauherrIn Projektleiter. Dieser muss nun einen Baustellenkoordinator beauftragen, der die Planungs- und Baustellenkoordination übernimmt.

Dazu muss zuerst ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausgearbeitet werden, welcher allen Beteiligten nachweislich zur Kenntnis gebracht werden muss und die sicherheitsrelevanten Aspekte auf der Baustelle regelt.

Der Baustellenkoordinator setzt den SiGe Plan auf der Baustelle um und kontrolliert die sicherheitsrelevanten Aspekte.