Impressum

KPPK Ziviltechniker GmbH
Gumpendorfer Straße 132/1/9
1060 Wien

Telefon: +43 1 535 21 23 – 0
Fax: +43 1 535 21 23 – 30
E-Mail: office(at)kppk.at

Sitz Wien, FB-Nr. 263937v
Handelsgericht Wien
UID: ATU61923912

IBAN: AT761500000771390176
BIC: OBKLAT2L

Konzession: Gemäß § 22 Ziviltechnikergesetz: Ziviltechnikerbefugnis für das Fachgebiet Bauingenieurwesen
Unternehmensgegenstand: Ziviltechniker Bauingenieurwesen
Vertretungsbefugte Organe: DI Dr. Klaus Petraschka, DI Ralf Staadt

Kammer/Berufsverband:
Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Karlsgasse 9, 1040 Wien

Hinweis auf die anwendbaren berufsrechtlichen Vorschriften

Zusätzliche Angaben nach dem österreichischen Mediengesetz:
Medieninhaber und Herausgeber:
KPPK Ziviltechniker GmbH

Webdesign und technische Realisierung:
WordPress-Agentur LIMESODA

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Änderungen:
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E-Mails:
Im Einklang mit dem E-Commerce Gesetz machen wir darauf aufmerksam, dass an uns gesendete E-Mails nur zu büroüblichen Geschäftsöffnungszeiten abgerufen werden.

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen für ROSE („ANB“) sind Bestandteil jedes Angebots und gelten für die Bereitstellung von ROSE. Die Bereitstellung von ROSE erfolgt ausschließlich auf Basis der ANB.

§ 1 Vertragspartner und Vertragsgegenstand

(1) Die ANB gelten für zwischen KPPK Ziviltechniker GmbH („KPPK“), Gumpendorfer Straße 132/1/9, 1060 Wien, Österreich, und dem Kunden („Kunde“) abgeschlossene Verträge über die Lizensierung der Webanwendung ROSE inklusive der dazugehörigen Dokumentation („Software“).
(2) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Der Kunde darf sie nur zu den Bedingungen der ANB benützen.

§ 2 Nutzungsrechte an der Software

(1) Unter der Bedingung, dass der Kunde sämtliche in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen befolgt (insb die Bezahlung der Lizenzgebühr gemäß § 4), gewährt KPPK dem Kunden für die Dauer des Vertrages das beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht die Software ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden zu nutzen. Die Nutzung der Software unterliegt dem Fair-Use Prinzip und es darf gemäß § 5 Absatz 2 immer nur eine Person gleichzeitig die Software nutzen.

(2) Im Falle eines Zahlungsverzuges hat der Kunde kein Recht die Software zu nutzen, ohne dass dies den Entgeltanspruch mindern würde. Der Kunde erlangt erst mit vollständiger Zahlung (wieder) Zugriff auf die Software.

(3) Die Software darf gemäß § 6 nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.

§ 3 Serviceleistungen

(1) In der Lizenz sind auch folgende Serviceleistungen von KPPK während der Vertragslaufzeit inkludiert: (i) die Aktualisierung der Software (inklusive Wartung der hinterlegten Variablen und Kosten) gemäß Absatz 2 sowie (ii) Support gemäß Absatz 3 bei Fragen, die sich bei der Nutzung der Software ergeben. Nicht beinhaltet sind Schulungen sowie spezielle Beratung mit einem Zeitaufwand von mehr als einer Stunde pro Anfrage.

(2) KPPK stellt dem Kunden immer die neueste Version der Software bereit. KPPK ist jedoch nicht verpflichtet in einem gewissen Intervall eine neue Version bereitzustellen. Die Software prüft automatisch beim Ausführen auf Updates und aktualisiert ggfs. auf die neueste Version. Damit erhält er Zugriff auf aktualisierte Hersteller- und Energiepreise sowie ggfs. neue Features.

(3) Der Kunde erhält von KPPK telefonisch oder per E-Mail Hilfestellung bei Störungen an der Software. Fragen zur Bedienung der Software, die sich nicht über die Bedienungsanleitung klären lassen, stellt KPPK dem Kunden gemäß Absatz 4 in Rechnung. Der Support gilt nur für die neuste verfügbare Version der Software. Der Kunde kann KPPK dazu an Werktagen 9-12 Uhr und 13-16 Uhr (MEZ) unter: ; +43 1 535 21 23 kontaktieren.

(4) Zusätzliche Leistungen übernimmt KPPK nach Vereinbarung mit dem Kunden gegen separate Vergütung. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze von KPPK unter Berücksichtigung des erforderlichen Zeitaufwandes.

§ 4 Lizenzgebühren und Laufzeit

(1) Die Lizenzgebühren für die Vertragslaufzeit sind jeweils im Vorhinein fällig. Die Rechnung von KPPK ist innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto zu bezahlen. Dies gilt auch bei einer Vertragsverlängerung gemäß Absatz 3. Die Lizenzgebühren sind exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Falls im Angebot nicht anders festgelegt ist, beträgt die initiale Vertragslaufzeit 12 Monate. Diese beginnt, sobald die Zahlung für die Lizenzgebühr auf dem bekanntgegebenen Konto von KPPK eingelangt ist.

(3) Sofern vertraglich im Angebot nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei einen Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Bei einer Vertragsverlängerung verrechnet KPPK die Lizenzgebühren entsprechend der dann aktuellen Preisliste, abrufbar unter https://rose-kppk.at/.

(4) KPPK ist berechtigt, bei Einstellung der Software die Verträge mit allen Kunden aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gegen Rückerstattung des für den Zeitraum zwischen Kündigung und Ende der Vertragslaufzeit anteilige Lizenzgebühren zu beenden.

(5) Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Vertrages ist unzulässig.

§ 5 Zugangsdaten und technische Funktionsweise

(1) Für die Verwendung der Software werden die von KPPK dem Kunden zur Verfügung stellten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) benötigt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte oder die Nutzung der Zugangsdaten durch jemand anderen, als vom nach Abs. 2 bestimmten Nutzer ist unzulässig.

(2) Der Kunde kann die Software auf jedem internetfähigen Gerät benutzen. Die Lizenz darf jedoch nur vom Kunden selbst (falls dieser eine natürliche Person ist) oder von einem bestimmten, KPPK vorab schriftlich mitgeteilten Mitarbeiter des Kunden genutzt werden. Daher darf gleichzeitig nur ein Endgerät genutzt werden und eine Person angemeldet sein. Der Kunde kann zwei Mal pro Jahr die Lizenz auf einen anderen Mitarbeiter übertragen. Er muss KPPK davon vorab schriftlich informieren. Verstößt der Kunde gegen die in Punkt 5 enthaltenen Verpflichtungen, kann KPPK den Zugriff auf die Software sperren und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall erstattet KPPK bereits bezahlte Lizenzgebühren nicht zurück.

(3) Während der Ausführung der Software kann (je nach implementierter Funktionalität) eine Internetverbindung zu einem Server von KPPK für eine bidirektionale Verbindung aufgebaut werden. In diesem Fall kann der Benutzer Daten auf diesem Server speichern. KPPK wird diese Daten vertraulich behandeln.

§ 6 Verbot der Weiterverbreitung und Änderung der Software

(1) Der Kunde darf die Software weder direkt noch indirekt rückentwickeln, disassemblieren, entschlüsseln, übersetzen, dekompilieren, davon abgeleitete Werke erstellen oder anderweitig versuchen, auf den jeweiligen Quellcode zuzugreifen oder diesen zu imitieren, abzuleiten oder zu entschlüsseln. Der Kunde stellt sicher, dass sich auch seine Mitarbeiter an dieses Verbot halten.

(2) Der Kunde darf die Software oder deren Bestandteile nicht verändern. Er darf auch nicht auf dem Bildschirm und in den von der Software generierten Reports Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale unterdrücken oder anderwärtig manipulieren.

(3) Zwingende Rechte des Kunden gemäß §§ 40d und 40e UrhG bleiben von Absatz 1 und 2 unberührt.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Dem Kunden ist bewusst, dass die Inhalte der Software auf Fremdangaben beruhen und regelmäßigen Änderungen unterliegen. KPPK haftet daher nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Angaben. Der Kunde wird etwaige Angaben, insbesondere zu Preisen, vor einer Entscheidung selbst nachprüfen. Die mit der Software erzielten Ergebnisse sind Richtwerte ohne Anspruch auf vollständige Richtigkeit. Davon abgesehen gewährleistet KPPK, dass die Software im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung im Angebot entspricht. Dies gilt nicht für Mängel, die aus der nicht vertragsgemäßen Nutzung des Kunden oder durch Daten des Kunden, Kundenmaterialien oder vom Kunden unautorisiert vorgenommenen Änderungen oder Anpassungen der Software verursacht wurden. Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln trägt der Kunde. § 924 ABGB ist ausgeschlossen.

(2) Der Kunde hat KPPK etwaige dem Kunden bekanntwerdende Mängel unverzüglich per E-Mail an mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, KPPK bei der Identifizierung und Behebung des jeweiligen Mangels durch angemessene Maßnahmen zu unterstützen. KPPK kann nach freiem Ermessen (i) die Software innerhalb eines angemessenen Zeitraums so anpassen, dass diese der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, oder (ii) einen im Wesentlichen die gleiche Funktionalität und Leistung aufweisenden Ersatz bereitstellen.

(3) Falls KPPK einen Mangel nicht innerhalb eines Monats nach Mitteilung des Kunden endgültig beseitigen kann oder KPPK dies ablehnt, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen bei sonstigem Verfall seiner Ansprüche eine für den Zeitraum zwischen Meldung des Mangels und Ende der Vertragslaufzeit anteilige Minderung der Lizenzgebühren zu verlangen. Einen darüberhinausgehenden Ersatzanspruch hat der Kunde nicht. Mit der Inanspruchnahme der Minderung des Entgelts erlöscht die weitere Nutzungsberechtigung des Kunden.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung von KPPK ist mit dem Betrag der jährlichen Lizenzgebühr beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse finden (i) bei Vorsatz, (ii) bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, sowie (iii) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz keine Anwendung.

§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das für den Sitz von KPPK sachlich und örtlich zuständige Gericht.

(2) Der Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) KPPK darf den Namen und das Logo des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen und diese veröffentlichen.

(2) KPPK ist berechtigt, diese ANB nach eigenem Ermessen jederzeit zu ändern. Die geänderten ANB werden dem Kunden per E-Mail zugesendet. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Absenden der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. In diesem Fall gelten die bisherigen ANB unverändert weiter. Diesfalls ist KPPK berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund zu beenden. Sonstige Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von dem hiermit vereinbarten Schriftformerfordernis selbst, wobei ein solches Abweichen, egal ob schlüssig oder konkludent, nicht zu vermuten ist. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

(3) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragen. KPPK ist zur Übertragung des Vertrages an Dritte berechtigt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Das gleiche gilt sinngemäß für allfällige Vertragslücken.

Stand: November 2024