Mit der aktuellen Novelle der Wiener Bauordnung müssen alle Bestandsbauten, die vor 1945 errichtet wurden, einer Überprüfung gem. § 128a WBO unterzogen werden. Die Bauwerksbücher für diese Bestandsgebäude müssen auch für besondere Bauwerke, wie z.B. Kirchen und andere historische Objekte, erstellt werden.
Besonders bei einem neugotischen Meisterwerk wie der Votivkirche im 9. Wiener Gemeindebezirk stellt die Erstellung eines Bauwerksbuchs eine besondere Herausforderung dar: Die filigrane Verbindung von Konstruktion und Zierde erfordert präzise Prüfabläufe und durchdachte Inspektionsintervalle. Dabei spielen das traditionelle Steinmetzhandwerk und moderne Erhaltungsmethoden eine entscheidende Rolle.
🔍 Warum ist das wichtig?
Durch die systematische Dokumentation und regelmäßige Kontrolle bleibt dieses architektonische Juwel langfristig erhalten – für uns und kommende Generationen.